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Die Neuregelung der Sachleistungen für Dienstwagen

Mit der am 2. Juni 2022 veröffentlichte Großherzoglichen Verordnung vom 12. Mai 2022 wird eine wesentliche Änderung der Höhe der Sachleistungen für Dienstwagen angekündigt. In dem Bestreben, die ökologischen Auswirkungen zu verringern und unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen wollen unsere Minister die Fahrzeugflotte in Luxemburg anpassen.


Die Verordnung sieht Anpassungen der pauschalen Methode zur Berechnung von Sachleistungen bei Dienstwagen vor. Die eigentliche Methode bleibt dagegen unverändert.
 
Zur Erinnerung: Die Überlassung eines Dienstwagens an einen Mitarbeiter zur privaten Nutzung stellt eine Sachleistung dar. Auf diese Sachleistung werden Einkommensteuer (an der Quelle abgezogene Lohnsteuer) sowie Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) fällig.
 
Bei der Berechnung der Sachleistung für einen Dienstwagen werden der Neuwert inkl. MwSt., aber auch einen Multiplikator (Satz x Wert inkl. MwSt.), der je nach Motorisierung und CO2-Ausstoß dieses Fahrzeugs variiert, berücksichtigt.

Auf Seite 3 finden Sie eine allgemeine Übersicht über die neu geltenden Sätze.
Tabelle 1: Fahrzeugzulassung oder Vertragsunterzeichnung zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2021
Tabelle 2: Fahrzeugzulassung oder Vertragsunterzeichnung zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024
Tabelle 3: Fahrzeugzulassung oder Vertragsunterzeichnung ab dem 01.01.2025 
 

Bitte beachten Sie, dass für im Jahr 2022 zugelassene Fahrzeuge eine besondere Übergangsregelung gilt (Tabelle 1 gültig bis 31.12.2022 und Tabelle 2 gültig ab 01.01.2023).

FAZIT


Wir stellen fest, dass sich die Bedingungen für Autos mit Verbrennungsmotor bis 2025 verschärfen. Angesichts der Erhöhung des Multiplikators wollen wir die Veränderungen an einem konkreten Beispiel veranschaulichen.
     
Martin, ein Mitarbeiter der Firma X, verdient 4.000 € brutto/Monat. Firma X stellt ihm ein Fahrzeug im Wert von 40.000 € inklusive Steuern zur Verfügung. Dieses Fahrzeug mit Dieselmotor emittiert 110 g/km CO2. Der Mitarbeiter hat Steuerklasse 1.

In der nachstehenden Tabelle werden die Höhe seiner Sachleistung, seines Nettogehalts und die Höhe der Arbeitgeberbeiträge je nach Datum der Zulassung bzw. der Unterzeichnung des Vertrags über das Fahrzeug zusammengefasst.


   
Zulassung im Jahr 2021
 
Zulassung im Jahr 2023
 
Zulassung im Jahr 2025
 
Wert des Fahrzeugs inklusive Steuern
 
40.000 €
 
40.000 €
 
40.000 €
 
Anwendbarer Satz
 
1,2%
 
1,4%
 
2,0%
 
Betrag der Sachleistung
 
480 €
 
560 €
 
€ 800 €
 
Nettogehalt des Arbeitnehmers nach Sachleistung
 
2.788,89 €
 
2.748,54 €
 
2.625,38 €
 
Kosten für den Arbeitgeber
(monatliche Arbeitgeberbeiträge auf Lohn und Sozialleistungen)
 
578,91 €
 
588,26 €
 
616,32 €
 
 
Falls Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere Teams wenden.



Tabelle 1: Fahrzeugzulassung oder Vertragsunterzeichnung zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2021


    Motorisierung  
 
CO2-Emission

Verbrennungsmotor ohne Diesel

(nur Verbrenner oder Hybrid)

Diesel-Verbrennungsmotor

(nur Diesel oder Hybrid)
Rein elektrisch oder mit Brennstoffzelle
 
0 g/km
     
0,5%
 
> 0-50 g/km
 
0,8%
 
1,0%
 
 
> 50-110 g/km
 
1,0%
 
1,2%
 
 
> 110-150 g/km
 
1,3%
 
1,5%
 
 
> 150 g/km
 
1,7%
 
1,8%
 


Tabelle 2: Fahrzeugzulassung oder Vertragsunterzeichnung zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024


      
Motorisierung
    
CO2-Emission

Verbrennungsmotor ohne Diesel

(nur Verbrenner oder Hybrid)

Diesel-Verbrennungsmotor

(nur Diesel oder Hybrid)
Rein elektrisch Brennstoffzelle
      <18
kWh/100km 
>18
kWh/100km
 
 0 g/km     0,5%  0,6% 0,5% 
 > 0-50 g/km  0,5% 1,0%       
 > 50-80 g/km 1,0%  1,2%       
 > 80-110 g/km 1,2%  1,4%       
 > 110-130 g/km 1,5%  1,5%       
 > 130 g/km 1,8%  1,8%       



Tabelle 3: Fahrzeugzulassung oder Vertragsunterzeichnung ab dem 01.01.2025


 Motorisierung

Verbrennungsmotor

(ohne Diesel, Diesel oder Hybrid)

 Rein elektrisch
<18 kWh/100km
 Rein elektrisch
>18 kWh/100km
 Brennstoffzelle
 2,0%  1,0%  1,2%  1,0%


Es gibt keine CO2-Emissionsklasse mehr, sondern nur noch einen motorabhängigen Satz.



 

 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

 

Ihre Sachbearbeiterin steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.