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Inventar

Das Ende des Geschäftsjahres ist für ein Unternehmen mit verschiedenen Aufgaben verbunden. Eine davon ist das Inventar. Aber ist das Pflicht? Welche Unternehmen müssen ein Inventar erstellen? Wie geht das vonstatten und was ist dabei zu berücksichtigen?

 

Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen ...


IST DAS PFLICHT? JA!
 
Nach Artikel 9 §1 des Gesetzes vom 17. Juni 1975 ist jedes Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich nach Treu und Glauben und mit der gebotenen Sorgfalt eine Aufstellung, Überprüfung, Untersuchung und Bewertung vorzunehmen, um zu dem gewählten Termin eine vollständige Inventarliste all ihrer Vermögenswerte und Titel jedweder Art, Schulden, Obligationen und Zusagen aller Art, die im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten sowie der ihnen zugewiesenen Eigenmittel stehen, zu erstellen.
 
WELCHE UNTERNEHMEN MÜSSEN EIN INVENTAR ERSTELLEN? ALLE!
 
Alle Unternehmen, vom Einzelunternehmen bis zur Kapitalgesellschaft, sind verpflichtet, ein Inventar zu erstellen,

WAS IST EIN INVENTAR?
 
Das Inventar besteht aus der vollständigen Aufstellung von allem, was zum Kapital des Unternehmens gehört, und somit unter anderem einer Aufstellung der Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Produkten usw., die zum Anschaffungspreis ausschließlich Mehrwertsteuer (oder zum Marktwert) bewertet werden.

WIE SIEHT EIN INVENTAR AUS?

Für alle Fälle stellen wir Ihnen unter folgendem Link “Inventar” ein Beispiel für ein Wareninventar zur Verfügung.

WARUM EIN INVENTAR ERSTELLEN?

Mit der Erstellung eine Inventars werden unterschiedliche Ziele verfolgt:
 
  • körperliche Bestandsaufnahme der Vorräte
  • Kontrolle der Bewertungen
  • Ermittlung möglicher Abschreibungen
  • Klärung von Unterschieden zwischen Inventur und Inventar der Rechnungsführung usw.

EIN PAAR TIPPS, DIE IHNEN DIE ARBEIT ERLEICHTERN
 
Vor der Inventur
 
  • Lagerflächen reinigen und aufräumen,
  • Die Identifizierung von Artikeln und ihre Zählung erleichtern,
  • Alle Lagerorte inventarisieren,
  • Eine handschriftliche Liste der Personen erstellen, die an der Inventur beteiligt sind, und ihre geografische Zuordnung festlegen,
  • Im Falle einer Abweichung zwischen dem Inventurdatum und dem Abschlussdatum des Geschäftsjahres die in diesem Zeitraum bewegten Artikel identifizieren (entweder geografisch oder durch Wareneingangsscheine und Warenausgangsscheine oder durch Markierung auf den erhaltenen Artikeln),
  • Bei Artikeln zur Aufbewahrung an den Lagerstellen eine Kennzeichnung vornehmen, um deren Berücksichtigung zu vermeiden,
  • Den Inventurverantwortlichen die Ausführungshinweise vorlesen und ihnen eine ausreichende Anzahl von Inventurblättern bereitstellen.


Während der Inventur

 

  • Den Zählvorgang überwachen,
  • Den Grad der Beschädigung der Ware beurteilen,
  • Alle Blätter einsammeln und die Unterschrift auf dem letzten Blatt prüfen.

Nach der Inventur

  • Die handschriftliche Liste der an der Inventur beteiligten Personen aufgreifen und neben jedem Namen die Anzahl der eingereichten Blätter angeben,
  • Unterschreiben.


SIE HABEN EIN LAGER UND ERSTELLEN KEIN INVENTAR: WAS SIND DIE FOLGEN?

 

Wenn Sie kein Inventar haben, wird das Finanzamt Ihre Buchhaltung als nicht beweißkräftig ansehen!

 

FAZIT

 

Viele von Ihnen schließen Ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember ab, es ist also bald an der Zeit, Ihr Inventar zu erstellen. Vergessen Sie diese gesetzliche Verpflichtung nicht und senden Sie uns dann eine Kopie zu.

 

 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

 

Ihre Sachbearbeiterin steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.