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VoG

Verpflichtung zur Transparenz

 

Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten (VoG‘s) und Stiftungen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, unabhängig von ihren Mitgliedern. Dies bedeutet, dass sie selbst Rechte und Pflichten haben, darunter einer Reihe von Buchführungspflichten.

 

Seit Mai 2019 sind VoG‘s im neuen Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen aufgenommen worden. Sie sind damit in die Unternehmenswelt eingetreten mit teilweise komplexen Buchhaltungs- und Steuerpflichten.

 

Abhängig von ihrer Tätigkeit können sie auch der Mehrwertsteuer und der Steuer der juristischen Personen oder der Gesellschaftssteuer unterliegen.

 

Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Subventionsbehörde bei der Subventionierung einer VoG häufig eine detaillierte Buchhaltung vorschreibt, die von einem zertifizierten Buchhalter (oder einem Wirtschaftsprüfer) überwacht wird.

 

Im Rahmen einer guten Führung von VoG’s sind inzwischen Transparenz und eine gute Verwaltung unverzichtbar geworden.

 

Für Informationen und Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.